Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.2024

1. Geltungsbereich / Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen von Max Ellerbrake Media, Kopernikusstraße 2, 48324 Sendenhorst, gegenüber seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie nicht von Max Ellerbrake Media schriftlich anerkannt wurden.

1.3. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber.

1.4. Ergänzend gelten neben diesen AGB für zusätzlich zum allgemeinen Leistungsspektrum vereinbarte Dienstleistungen die folgenden Bedingungen:

  • Keine weiteren Ergänzungen

1.5. Art und Umfang der Dienstleistung sowie die Vergütung werden in Einzelaufträgen des Kunden unter Bezugnahme auf diese AGB festgelegt. Diese Individualvereinbarungen gehen den AGB und den in 1.4 genannten Bedingungen im Zweifelsfall vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn bei Leistungserbringung durch den Dienstleister den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.6. Alle Angebote von Max Ellerbrake Media sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als verbindlich bezeichnet.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die vom jeweiligen Kunden per schriftlichem Einzelauftrag vereinbarte Tätigkeit von Max Ellerbrake Media. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

2.2. Der Auftrag umfasst die Erbringung von Fotografieleistungen in den Bereichen Sportfotografie, Businessportraits, Architekturfotografie, Eventbegleitung sowie Bildbearbeitung, wie im jeweiligen Angebot beschrieben.

2.3. Die genaue Leistungsbeschreibung (Ort, Zeitpunkt, Dauer, Umfang, Nachbearbeitung) ergibt sich aus dem Angebot oder Auftrag, welcher diese AGB als verbindlich einbezieht.

2.4. Der Auftraggeber hat Max Ellerbrake Media alle erforderlichen Informationen, Vorgaben, Locations, Mitwirkenden oder besonderen Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können Mehrkosten verursachen.

2.5. Erreichbarkeit des Auftraggebers: Falls der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen nicht anwesend ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass er oder ein Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per E-Mail oder SMS für kurzfristige Abstimmungen erreichbar ist.

2.6. Max Ellerbrake Media wählt die Aufnahmen aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden. Nutzungsrechte werden nur für die als vertragsgemäß abgenommenen Aufnahmen eingeräumt.

2.8. Die Parteien vereinbaren mit Vertragsschluss ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne der §§ 611a ff. BGB. Sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen trägt Max Ellerbrake Media selbst und hat Sorge zu tragen, dass eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist.

2.9. Max Ellerbrake Media steht es frei, weitere Dienstleistungsverhältnisse nach eigenem Ermessen einzugehen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Der Vertrag kommt zustande durch vom Kunden abgegebenen Auftrag (Angebot) über die Inanspruchnahme der Max Ellerbrake Media angebotenen Leistungen und Annahme des Auftrages durch Max Ellerbrake Media.

3.2. Der Kunde ist vier Wochen ab Abgabe an das Angebot gebunden. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieses Zeitraumes nicht an, erlischt die Bindung automatisch.

4. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

4.1. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der schriftlichen Annahme / Unterzeichnung.

4.2. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag und wird dort gesondert erfasst.

4.3. Läuft ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Angabe eines Grundes ist nicht zwingend.

4.4. Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.5. Jede Kündigung unterliegt der Schriftform. Diese kann nicht abbedungen werden.

5. Leistungsumfang

5.1. Der Umfang der Leistung und die besonderen Vereinbarung zu deren Durchführung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag des Kunden. Im Übrigen ist Max Ellerbrake Media hinsichtlich der Umstände der Durchführung des Auftrages unabhängig.

5.2. Ist Max Ellerbrake Media aus tatsächlichen Gründen an der Ausführung des Auftrages gehindert, hat er den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Dabei sind die Gründe für die Verhinderung der Erfüllung anzugeben.

6. Preise, Zahlungsbedingungen & Anzahlung

6.1. Die Preise für die Dienstleistungen werden im Einzelauftrag vereinbart.

6.2. Die Abrechnung erfolgt digital per E-Rechnung, sofern nicht der jeweilige Einzelauftrag eine andere Vereinbarung vorsieht.

6.3. Max Ellerbrake Media behält sich vor, im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen im Voraus zu leistender besonderer Auslagen, diese dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen und direkt nach Erhalt der Rechnung einzufordern.

6.4. Sollten Reisekosten und Kosten einer Unterbringung anfallen, werden diese nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

6.5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

6.6. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird Max Ellerbrake Media pro Mahnung eine Pauschale Aufwandsgebühr i. H. v. 5,00 € in Rechnung stellen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen wird nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Weiterer Schadensersatz bleibt unberührt.

6.7. Bei Aufträgen mit mehreren Tagessätzen wird eine Anzahlung vereinbart; bei Einzelaufträgen erfolgt die Zahlung nach digitaler Lieferung der Bilder.

6.8. Zu den Honoraren kommen Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Künstlersozialabgabe hinzu, sofern diese für Fremdleistungen anfallen.

7. Pflichten des Dienstleisters

7.1. Max Ellerbrake Media hat für die technische und personelle Umsetzung des Auftrages zu sorgen und die entsprechenden Voraussetzungen umfassend zur Verfügung zu stellen. Sollte eine spezielle Voraussetzung notwendig sein, die im Rahmen des üblicherweise zu Erwartenden nicht erbracht werden kann, hat Max Ellerbrake Media in Absprache und auf Kosten des Kunden diese Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist eine individuelle Vereinbarung in den Einzelauftrag aufzunehmen.

7.2. Max Ellerbrake Media hat den Kunden auf Verlangen jederzeit über den Stand der Bearbeitung zu informieren und ihm den Möglichkeiten entsprechend Informationen, Unterlagen und Auskünfte zu erteilen.

8. Pflichten des Kunden / Mitwirkungspflichten

8.1. Der Kunden hat Max Ellerbrake Media sämtliche Unterlagen, Informationen und sonstige Mittel zur Verfügung zustellen, die für die reibungslose Bearbeitung des Auftrages notwendig sind.

8.2. Der Kunde versichert, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um die Beschaffung der in 8.1 genannten Mittel jederzeit auch während des laufenden Auftrages zu gewährleisten und Max Ellerbrake Media in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Sollten Max Ellerbrake Media Mehrarbeiten durch die Aufbereitung nicht geeigneter Mittel notwendig werden, kann er diese gesondert in Rechnung stellen. Die Kosten richten sich nach individuellem Aufwand und den dafür getroffenen Vereinbarungen im Einzelauftrag.

8.3. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Änderung des Leistungsumfangs

9.1. Jede Partei kann schriftlich Änderungen vom vereinbarten Leistungsumfang beantragen. Diese werden auf Durchführbarkeit, Verwertbarkeit auf das Leistungsziel und Zeitmehraufwand eingeschätzt und eine Nachtragskalkulation erstellt.

9.2. Die Änderung gilt erst dann als in Auftrag gegeben, wenn die zuvor genannten Umstände und die Nachtragskalkulation schriftlich vereinbart und bestätigt wurden.

10. Lieferung / Übergabe

10.1. Die übergebenen Fotografien werden ausschließlich digital über eine externe Plattform bereitgestellt.

10.2. Die Bereitstellung erfolgt für 365 Tage. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine vollständige Herunterladung erfolgt sein, kann eine Archivierungsgebühr erhoben werden, sofern nicht anders vereinbart.

10.3. Mit der Bereitstellung der digitalen Fotos geht die Verantwortung für deren Sicherheit auf den Auftraggeber über. Die Dateien sollten gesichert werden, z. B. auf dem Computer oder in einem Backup. Max Ellerbrake Media haftet nicht, wenn Dateien nach der Bereitstellung verloren gehen oder beschädigt werden.

11. Haftung / Haftungsausschluss

11.1. Max Ellerbrake Media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wurden Garantien gegeben, so ist die Haftung hierfür verschuldensunabhängig.

11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Max Ellerbrake Media lediglich für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden.

11.3. Max Ellerbrake Media haftet in gleicher Weise für seine Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

11.4. Max Ellerbrake Media haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte, sofern kein entsprechendes Release-Formular vorliegt.

11.5. Für Schäden an digitalen Bilddaten haftet Max Ellerbrake Media – sofern nichts anderes vereinbart – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, höchstens in Höhe der vom Auftraggeber tatsächlich gezahlten Vergütung.

12. Reklamation, Rügenfrist und Gewährleistung

12.1. Offensichtliche Mängel müssen spätestens zwei Wochen nach Bereitstellung schriftlich angezeigt werden.

12.2. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt und abgenommen. Ebenso gelten die Leistungen als abgenommen, sobald die bereitgestellten Dateien aus der digitalen Plattform vollständig heruntergeladen wurden.

12.3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von Max Ellerbrake Media Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Datenschutz, Verschwiegenheit, Veröffentlichung und Werbung

13.1. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, versichert Max Ellerbrake Media, dass sämtliche Erfüllungsgehilfen und Vertreter auf Verschwiegenheit und Datengeheimnis verpflichtet wurden.

13.2. Der Kunde berechtigt Max Ellerbrake Media, personenbezogene Daten an vertragliche Subunternehmer und Vertreter weiterzugeben, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Max Ellerbrake Media wird diese Dritten zur Einhaltung des Datenschutzes ihrerseits entsprechend verpflichten.

13.3. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über sämtliche Ihnen anvertraute, zugänglich gemachte oder sonst bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und nur für das jeweilige Auftragsverhältnis zu verwenden. Mitarbeiter und Vertreter werden nur im für die Tätigkeit erforderlichen Umfang über vertrauliche Daten informiert.

13.4. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die Max Ellerbrake Media oder Dritten bereits vor Auftrag oder ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bereits bekannt sind oder werden, ohne dass Max Ellerbrake Media oder ein Dritter dies zu vertreten haben.

13.5. Max Ellerbrake Media sichert zu, dass die ihm überlassenen Daten und Unterlagen sowie sonstigen Mittel ordnungsgemäß aufbewahrt und vor Zugriff durch Dritte geschützt werden.

13.6. Ausgewählte Bilder dürfen durch Max Ellerbrake Media für Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media) genutzt werden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Die Nutzung kann jederzeit schriftlich untersagt werden.

14. Nutzungsrechte / Urheberrecht

14.1. Max Ellerbrake Media bleibt Urheber der von ihm erstellten Fotografien gemäß § 2 Abs. 1 UrhG.

14.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den bereitgestellten Fotos eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und örtlich nicht beschränkt und kann nicht widerrufen werden.

14.3. Bis zur vollständigen Zahlung ist Max Ellerbrake Media berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte unter angemessener Fristsetzung zu widerrufen.

14.4. Jede Zweitverwertung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung der Fotos über die vereinbarte Verwendung hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Max Ellerbrake Media erlaubt.

14.5. Kommerzielle Nutzung oder Nutzung in anderen Medien über die vereinbarte Verwendung hinaus bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.

14.6. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Nutzung der Fotos erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. abgebildete Personen) vorliegen. Der Auftraggeber stellt Max Ellerbrake Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der nicht ordnungsgemäßen Einholung dieser Einwilligungen entstehen.

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