Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.2024

1. Geltungsbereich und Allgemeine Bedinungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen von Max Ellerbrake Media, Kopernikusstraße 2, 48324 Sendenhorst (nachfolgend „Dienstleister“), gegenüber seinen Auftraggebern. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie nicht vom Dienstleister in Textform anerkannt wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber.

Art und Umfang der Dienstleistung sowie die Vergütung werden in Einzelaufträgen unter Bezugnahme auf diese AGB festgelegt. Diese Individualvereinbarungen gehen diesen AGB im Zweifelsfall vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Dienstleister ihrer Geltung bei Leistungserbringung nicht ausdrücklich widerspricht.

Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, ein Angebot ist in Textform als verbindlich bezeichnet.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die vom jeweiligen Kunden per Einzelauftrag vereinbarte Tätigkeit von Max Ellerbrake Media. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Fotografieleistungen in den Bereichen Sportfotografie, Businessportraits, Architekturfotografie, Eventbegleitung sowie Bildbearbeitung, wie im jeweiligen Angebot beschrieben.

Die genaue Leistungsbeschreibung (Ort, Zeitpunkt, Dauer, Umfang, Nachbearbeitung) ergibt sich aus dem Angebot oder Auftrag, welcher diese AGB als verbindlich einbezieht

Der Auftraggeber hat Max Ellerbrake Media alle erforderlichen Informationen, Vorgaben, Locations, Mitwirkenden oder besonderen Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können Mehrkosten verursachen.

Erreichbarkeit des Auftraggebers: Falls der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen nicht anwesend ist, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass er oder ein Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per E-Mail oder SMS für kurzfristige Abstimmungen erreichbar ist.

Max Ellerbrake Media wählt die Aufnahmen aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden. Nutzungsrechte werden nur für die als vertragsgemäß abgenommenen Aufnahmen eingeräumt.

Die Parteien vereinbaren mit Vertragsschluss ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne der §§ 611a ff. BGB. Sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen trägt Max Ellerbrake Media selbst und hat Sorge zu tragen, dass eine Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist

Max Ellerbrake Media steht es frei, weitere Dienstleistungsverhältnisse nach eigenem Ermessen einzugehen.


3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch vom Kunden abgegebenen Auftrag (Angebot) über die Inanspruchnahme der Max Ellerbrake Media angebotenen Leistungen und Annahme des Auftrages durch Max Ellerbrake Media. 

Der Kunde ist vier Wochen ab Abgabe an das Angebot gebunden. Nimmt Max Ellerbrake Media das Angebot innerhalb dieses Zeitraumes nicht an, erlischt die Bindung automatisch.


4. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Annahme / Unterzeichnung.

Die Dauer des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag und wird dort gesondert erfasst.

Läuft ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Angabe eines Grundes ist nicht zwingend.

Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 Jede Kündigung unterliegt der Textform.


5. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung und die besonderen Vereinbarungen zu deren Durchführung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag des Kunden. Im Übrigen ist Max Ellerbrake Media hinsichtlich der Umstände der Durchführung des Auftrages unabhängig.

Ist Max Ellerbrake Media aus tatsächlichen Gründen an der Ausführung des Auftrages gehindert, hat er den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Dabei sind die Gründe für die Verhinderung der Erfüllung anzugeben.


6. Preise, Zahlungsbedingungen &  E-Rechnung

Die Preise für die Dienstleistungen werden im Einzelauftrag vereinbart.

Die Abrechnung erfolgt digital per E-Rechnung. Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (insbesondere als strukturierte Datensätze im B2B-Verkehr) ausdrücklich zu. 

Max Ellerbrake Media behält sich vor, im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen im Voraus zu leistender besonderer Auslagen, diese dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen und direkt nach Erhalt der Rechnung einzufordern.

Sollten Reisekosten und Kosten einer Unterbringung anfallen, werden diese nach tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. 

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Max Ellerbrake Media berechtigt, gegenüber Unternehmern (B2B) die gesetzliche Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern. Gegenüber Verbrauchern (B2C) werden lediglich der konkret nachweisbare Verzugsschaden sowie die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht.

Bei Aufträgen mit mehreren Tagessätzen wird eine Anzahlung vereinbart; bei Einzelaufträgen erfolgt die Zahlung nach digitaler Lieferung der Bilder. 

Zu den Honoraren kommen Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Künstlersozialabgabe hinzu, sofern diese für Fremdleistungen anfallen.


7. Pflichten des Dienstleisters

Max Ellerbrake Media hat für die technische und personelle Umsetzung des Auftrages zu sorgen und die entsprechenden Voraussetzungen umfassend zur Verfügung zu stellen. Sollte eine spezielle Voraussetzung notwendig sein, die im Rahmen des üblicherweise zu Erwartenden nicht erbracht werden kann, hat Max Ellerbrake Media in Absprache und auf Kosten des Kunden diese Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist eine individuelle Vereinbarung in den Einzelauftrag aufzunehmen.

Max Ellerbrake Media hat den Kunden auf Verlangen jederzeit über den Stand der Bearbeitung zu informieren und ihm den Möglichkeiten entsprechend Informationen, Unterlagen und Auskünfte zu erteilen.


8. Pflichten des Kunden und Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat Max Ellerbrake Media sämtliche Unterlagen, Informationen und sonstige Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die reibungslose Bearbeitung des Auftrages notwendig sind

 Der Kunde versichert, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um die Beschaffung der in 8.1 genannten Mittel jederzeit auch während des laufenden Auftrages zu gewährleisten. Sollten Max Ellerbrake Media Mehrarbeiten durch die Aufbereitung nicht geeigneter Mittel notwendig werden, kann er diese gesondert in Rechnung stellen.

Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


9. Änderung des Leistungsumfangs

Jede Partei kann in Textform Änderungen vom vereinbarten Leistungsumfang beantragen. Diese werden auf Durchführbarkeit und Zeitmehraufwand eingeschätzt und eine Nachtragskalkulation erstellt.

Die Änderung gilt erst dann als in Auftrag gegeben, wenn die Umstände und die Nachtragskalkulation in Textform vereinbart und bestätigt wurden.


10. Lieferung / Übergabe & Archivierung

Die übergebenen Fotografien werden ausschließlich digital über eine externe Plattform bereitgestellt. 

Die Bereitstellung erfolgt für 365 Tage. Nach Ablauf dieser Frist endet die Pflicht zur Vorhaltung der Daten. Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf dieser Frist erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform und gegen eine Aufwandsentschädigung.

Mit der Bereitstellung der digitalen Fotos geht die Verantwortung für deren Sicherheit auf den Auftraggeber über. Max Ellerbrake Media haftet nicht, wenn Dateien nach der Bereitstellung verloren gehen oder beschädigt werden.


11. Haftung

Max Ellerbrake Media haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Max Ellerbrake Media nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Max Ellerbrake Media haftet in gleicher Weise für seine Erfüllungsgehilfen und Vertreter

Max Ellerbrake Media haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, sofern kein entsprechendes Release-Formular vorliegt und die Einholung der Rechte laut Auftrag beim Kunden lag.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

12. Abnahme & Gewährleistung

Max Ellerbrake Media zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung an. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen entspricht.

 Abnahmefiktion: Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Max Ellerbrake Media dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. 

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Zur Beweissicherung wird der Verbraucher gebeten, offensichtliche Mängel zeitnah mitzuteilen; eine Rechtspflicht hierzu mit Ausschlusswirkung besteht jedoch nicht.


13. Datenschutz, Verschwiegenheit & Eigenwerbung

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, versichert Max Ellerbrake Media, dass sämtliche Erfüllungsgehilfen auf Verschwiegenheit verpflichtet wurden. 

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Max Ellerbrake Media sichert zu, dass die ihm überlassenen Daten ordnungsgemäß aufbewahrt und vor Zugriff durch Dritte geschützt werden.

Ausgewählte Bilder dürfen durch Max Ellerbrake Media für Eigenwerbung genutzt werden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Abbildung von Personen (B2B) alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Er stellt Max Ellerbrake Media von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.


14. Nutzungsrechte / Urheberrecht

Max Ellerbrake Media bleibt Urheber der erstellten Fotografien gemäß § 2 UrhG. 

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den bereitgestellten Fotos eingeräumt. 

Der Umfang der Nutzung ist auf die eigenen Zwecke des Kunden beschränkt. Weitergabe an Dritte zur Auftragserfüllung (z. B. Druckereien) ist gestattet. 

Übliche technische Anpassungen (Beschnitt, Farbkorrektur) sind gestattet. Inhaltliche Änderungen oder Entstellungen des Werkes bedürfen der Zustimmung. 

Eine Nutzung der Werke für Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) zum Zwecke des Trainings von Künstlicher Intelligenz (KI) wird ausdrücklich untersagt.

Bei Veröffentlichung ist Max Ellerbrake Media als Urheber zu nennen. Bei Verstoß kann eine angemessene zusätzliche Lizenzvergütung nach den Umständen des Einzelfalls gefordert werden.

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